Seit dem 1. November 2024 kann Dein Arzt / Deine Ärztin bei vielen Beschwerden rund um die Schulter eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen. Das gibt Dir und uns mehr Handlungsfreiheit, denn auf Basis dieser Verordnung können wir Deine Therapie für deine Schulterbeschwerden viel individueller gestalten als bislang.
Nach unserer physiotherapeutischen Diagnostik bestimmen wir gemeinsam die optimalen Schritte. So kann Dein Therapeut / Deine Therapeutin flexibel auf Veränderungen Deines Gesundheitszustandes reagieren und beispielsweise das Heilmittel, die Behandlungsdauer oder die Terminfrequenz ohne Rücksprache anpassen. Für deinen behandelnden Arzt bedeutet die Blankoverordnung eine budgetneutrale und zeitliche Entlastung. Weiterhin muss durch deinen Arzt, die Diagnosestellung, die medizinische Notwendigkeit und ggf. das Abwägen von Kontraindikationen, erfolgen.
Für den Therapieerfolg ist Deine aktive Mitarbeit und ein zuverlässiges Erscheinen zu den Terminen besonders wichtig. Beachte, dass sich die Höhe Deiner gesetzlichen Zuzahlung nach den tatsächlich erhaltenen Behandlungen richtet; diese kannst Du im Voraus, in Raten oder am Ende der Behandlung begleichen.