Gut informiert zum Termin

Alles Wichtige zur Terminvereinbarung, dem ersten Termin, Zuzahlung und Verordnungen. Starte informiert und entspannt in Deine bewegungsorientierte Behandlung.

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Teile uns über das Formular mit, wann Du Zeit hast. Wir melden uns schnellstmöglich, um die Terminfindung abzuschließen.

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Alles klar für Deinen Start?

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Hier findest du Antworten auf alle wichtigen und häufigen Fragen rund um deinen Behandlungsablauf, die Zuzahlung und organisatorische Details. So kannst du ganz entspannt und gut informiert in deinen ersten Termin starten.

Direkt vor der Praxis stehen Dir zwei praxiseigene Parkplätze zur Verfügung. Zusätzliche Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe (2–5 Gehminuten)

  • gegenüber im Schloßweg,
  • am Kreisverkehr zur Schulstraße oder
  • im Walldorfer Parkhaus am Astorgarten.

Wichtig: Eine Parkscheibe ist auf allen öffentlichen Parkplätzen in Walldorf erforderlich.

Damit Dein Start bei uns ganz entspannt verläuft, bitten wir Dich bei Deinem ersten Termin um Folgendes:

Ankunftszeit

Komm bitte 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin an. So haben wir genug Zeit für Organisatorisches.

Behandlungsplan

Im ersten Termin nehmen wir uns Zeit für eine gründliche Gesundheitsbefragung (Anamnese). Anschließend legen wir gemeinsam mit Dir die optimale Vorgehensweise und den Therapieplan fest.

Bitte mitbringen

  • Ärztliche Verordnung (Rezept) – falls nicht schon vorab eingereicht.
  • Großes Handtuch.
  • Sportbekleidung und ggf. Sportschuhe.
  • Ggf. Relevante Unterlagen: aktuelle Arztberichte, MRT- oder Röntgenbilder

Das ist kein Muss, aber sehr hilfreich! Wenn uns Deine Verordnung bereits einige Tage vor dem Start vorliegt, können wir alle administrativen Schritte im Voraus erledigen.

  • Bei ärztlicher Verordnung richtet sich die Dauer nach den Vorgaben auf Deinem Rezept, den Maßnahmen der Therapeut*innen und den festgelegten Richtlinien der Krankenkassen. Sollte sich Dein Start einmal etwas verzögern, bitten wir um Dein Verständnis. Im Praxisalltag kann es durch individuelle Betreuungssituationen gelegentlich zu Wartezeiten kommen.
  • Bei unseren Kursen findest Du die genaue Angabe in der Kursbeschreibung.
  • Bei individuellen Selbstzahlerleistungen legen wir die Dauer nach Deinen Zielen und Wünschen fest (z. B. 30, 45 oder 60 Minuten).

Ja, das ist möglich! Wenn Dein behandelnder Arzt die Fortführung der Therapie für notwendig hält, kann er eine Folgeverordnung ausstellen. Die Entscheidung orientiert sich an der sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“ des Heilmittelkatalogs.

Der aktuelle Heilmittelkatalog sieht keine starre Obergrenze mehr für die Gesamtanzahl der Verordnungen vor. Die gesamte Behandlungsdauer liegt somit im Ermessen Deines Arztes und richtet sich nach Deinem individuellen Bedarf.

Ja! Du kannst unsere physiotherapeutischen und gesundheitsorientierten Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Dank unserer Qualifikation im Bereich des Sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) dürfen wir Dich, nach einer ausführlichen Anamnese direkt behandeln. Das ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Start in Deine Therapie. Sollten sich während des Anamnese gesundheitliche Bedenken ergeben, die eine ärztliche Abklärung unumgänglich machen, müssen wir Dich jedoch an Deinen behandelnden Arzt verweisen.

Wir informieren Dich gerne persönlich über unser individuelles Angebot und die Kosten. Ruf uns einfach an oder schreib uns.

Wir legen großen Wert auf die Kontinuität Deiner Behandlung. In der Regel wirst Du von einer festen Bezugsperson begleitet, da dies für Deinen Therapieerfolg optimal ist.

Sollte es jedoch einmal aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen notwendig sein, dass eine Vertretung übernimmt, ist die Qualität Deiner Behandlung selbstverständlich weiterhin gesichert. Wir sorgen für einen lückenlosen Informationsaustausch im Team, damit Deine Therapie jederzeit optimal weiterläuft.

Grundsätzlich gilt: Jeder gesetzlich Versicherte über 18 Jahren ist zuzahlungspflichtig. Der gesamte anfallende Betrag wird mit Deinem ersten Behandlungstermin für die gesamte Verordnung fällig.

Die Zuzahlung besteht aus zwei Teilen:

  • Pauschale: 10 Euro pro Verordnung.
  • Kostenanteil: 10 Prozent der gesamten Behandlungskosten (des Rezeptwerts).

Ausgenommen von der Zuzahlung sind:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie
  • Personen mit einem gültigen Befreiungsausweis.

Um einen reibungslosen Ablauf für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, bitten wir Dich, Folgendes zu beachten:

Absagefrist
Solltest Du einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sag diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

Ausfallgebühr
Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, können wir Dir die Kosten für die Behandlung gemäß § 615 BGB privat in Rechnung stellen. Die Höhe dieser Ausfallgebühr richtet sich nach den Vergütungssätzen der vereinbarten Behandlung. Das Unterzeichnen eines verpassten Termins auf Deiner ärztlichen Verordnung ist nicht gestattet.

Deine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Vereinbare Deinen ersten Termin daher am besten so schnell wie möglich nach Erhalt des Rezepts, um diese Frist nicht zu verpassen!

Sollte es Dir nicht möglich sein, die Behandlung innerhalb dieser Frist zu starten, kontaktiere uns bitte umgehend. Es könnte notwendig sein, dass Du eine neue Verordnung bei Deinem Arzt anfragst oder ausstellen lassen musst, um die Kostenübernahme zu sichern.

Im Leben kann immer mal etwas dazwischenkommen. Damit Ihre Therapie dennoch reibungslos weiterläuft:

Kurzfristige Unterbrechung

Eine Unterbrechung von bis zu 14 Kalendertagen ist in der Regel ohne besondere Begründung zulässig.

Längere Unterbrechung

Sollte die Unterbrechung länger als 14 Tage dauern, informiere uns bitte rechtzeitig. Dein Therapeut / Deine Therapeutin prüft dann aufgrund Deiner Kassenzugehörigkeit, ob die Verordnung mit einer entsprechenden Begründung auf dem Rezept (z. B. wegen Krankheit oder geplantem Urlaub) weiterhin gültig bleibt. In den meisten Fällen ist eine Fortführung möglich.

Nur bei einer sehr langen, unbegründeten Unterbrechung müsste eventuell eine neue Verordnung beim Arzt / bei der Ärztin eingeholt werden. Sprich uns am besten direkt an, wir finden die beste Lösung für Dich!

Als Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen sind wir gesetzlich verpflichtet, jede Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, damit die Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse gesichert ist. Wir sind bemüht, eventuelle Fehler oder fehlende Angaben direkt mit Deiner Arztpraxis zu klären, um Dir den Weg ‘zurück’ zu ersparen.

Bitte hab Verständnis dafür, dass manche Änderungen (wie z. B. eine Korrektur der Diagnose oder der Leistung) zwingend die Unterschrift, den Stempel und das Korrekturdatum Deines Arztes erfordern, bevor wir die Behandlung beginnen dürfen.

Dieser kurze administrative Schritt sichert die korrekte Abrechnung und gewährleistet, dass Deine Therapie ohne Probleme erfolgen kann.

Es kann vorkommen, dass private Versicherer die Kosten für Deine Therapie kürzen. Wir berechnen den vereinbarten Preis, der unabhängig von den Erstattungen der Kasse ist.

Deine Grundlage

Maßgeblich für die Höhe der Erstattung ist immer Dein individueller Versicherungsvertrag (Tarif). Bitte kläre vorab in Deinen Versicherungsbedingungen, in welcher Höhe Heilmittel erstattet werden.

Unsere Preise

Unsere Verrechnungssätze orientieren sich an der Gebührenstruktur des Heilmittelbereichs und liegen in einem üblichen Rahmen (z. B. zwischen 1,4 und 1,8 des GKV-Satzes).

Wichtiger Nachweis

Bei der Terminvereinbarung erhältst Du eine Honorarvereinbarung von uns. Reiche diese unbedingt zusammen mit der Rechnung bei Deiner privaten Krankenversicherung ein. Der vereinbarte Preis ist rechtlich bindend.

Seit dem 1. November 2024 kann Dein Arzt / Deine Ärztin bei vielen Beschwerden rund um die Schulter eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen. Das gibt Dir und uns mehr Handlungsfreiheit, denn auf Basis dieser Verordnung können wir Deine Therapie für deine Schulterbeschwerden viel individueller gestalten als bislang.

Nach unserer physiotherapeutischen Diagnostik bestimmen wir gemeinsam die optimalen Schritte. So kann Dein Therapeut / Deine Therapeutin flexibel auf Veränderungen Deines Gesundheitszustandes reagieren und beispielsweise das Heilmittel, die Behandlungsdauer oder die Terminfrequenz ohne Rücksprache anpassen. Für deinen behandelnden Arzt bedeutet die Blankoverordnung eine budgetneutrale und zeitliche Entlastung. Weiterhin muss durch deinen Arzt, die Diagnosestellung, die medizinische Notwendigkeit und ggf. das Abwägen von Kontraindikationen, erfolgen.

Für den Therapieerfolg ist Deine aktive Mitarbeit und ein zuverlässiges Erscheinen zu den Terminen besonders wichtig. Beachte, dass sich die Höhe Deiner gesetzlichen Zuzahlung nach den tatsächlich erhaltenen Behandlungen richtet; diese kannst Du im Voraus, in Raten oder am Ende der Behandlung begleichen.

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